Mietwagen
Kann ich Mietwagenkosten geltend machen?


Während der Reparaturdauer bzw. bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs können Sie
Entschädigung für Nutzungsausfall verlangen.


An Stelle dieser Entschädigung für Nutzungsausfall können Sie auch einen Mietwagen nehmen.

Bei der Anmietung eines Autos
sollten Sie deshalb auf folgendes achten:



Versicherungen erstatten oft nicht die gesamte Mietwagenrechnung,
sondern kürzen um einen Prozentsatz wegen ersparter eigener Betriebskosten.
Klar, wenn Sie mit einem fremden Auto fahren, nutzen Sie ihr eigenes weniger ab, wofür Sie ausgleichspflichtig sind.
Dieser Abzug ist also berechtigt.

Manche Versicherungen übertreiben aber,
indem sie stolze 15% abziehen.
Diese 15% sind total überholt und stammen aus einer Zeit, als Autos eine Lebenserwartung von 10 Jahren und weniger hatten.

Heute sind 5 - 7% angemessen.

Schon 10% sind zu hoch.



Sie dürfen nicht den erstbesten Mietwagen nehmen, der sich nachträglich als zu teuer herausstellen könnte.
Sie müssen - im vernünftigen Rahmen - Preisvergleiche anstellen, so wie jeder das machen würde,
wenn er für eigenes Geld einen Mietwagen anmieten würde.
Da Sie Ihre Erkundigung nach Preisen später eventuell beweisen müssen, sollten Sie sich aufschreiben, wann Sie mit wem
telefoniert haben.

Auch hier übertreiben manche Versicherer:
Zum Beweis, daß man angeblich zu teuer gemietet habe
und sich deshalb hohe Abzüge gefallen lassen müsse,
schicken sie Preislisten von Spezialanbietern
aus irgend einem Bundesland.
Lassen Sie sich nicht darauf ein.
So etwas geht bei keinem Gericht durch.

Wohnt man z.B. in Quedlinburg, dann nimmt man sich nach einigen Preisvergleichen natürlich einen
Mietwagen aus Quedlinburg oder näheren Umgebung und telefoniert nicht bis nach Hannover, um dort vielleicht einen lokalenVermieter zu finden,
der das Auto drei Mark billiger am Tag anbietet.



Häufig hört man:
Wer ein Ersatzfahrzeug mietet, das in den Preislisten eine oder mehrere Klassen tiefer liegt
als das eigene unfallbeschädigte Fahrzeug, dem ziehe man die sogenannte ersparte Eigenaufwendung nicht ab.

Das ist in dieser Allgemeinheit leider nicht zutreffend.
In Gesetz und Rechtsprechung gibt es hierfürkeine Grundlage,
auch wenn eine solche Regelung für alle Beteiligten vernünftig wäre.
Nur einigeVersicherungsgesellschaften handeln so.
Andere Versicherungen warten nur darauf, daß Sie kostenbewußt eine kleinere Auto Klasseanmieten.
Dann ziehen sie Ihnen trotzdem die Eigenersparnis von den Mietwagenkosten ab.


Zu große Sparsamkeit wird nicht honoriert:

Fahren Sie mit dem Mietwagen nämlich weniger als durchschnittlich 30 km pro Tag,
zahlt die Gegenseite Ihre Kosten für den Mietwagen nicht etwa nur in anteiliger Höhe, sondern gar nicht.

Dann soll es Ihnen zuzumuten sein, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zu benutzen.
So jedenfalls die überwiegende Rechtsprechung.

Benutzen Sie aber Taxen, versucht man, deren Kosten von dem Nutzungsschaden abzuziehen,
der Ihnen bei Nichtbenutzung eines Mietwagens ersetzt wird.

Daher sollte man darauf achten, mit einem Mietwagen im Schnitt mindestens 30 km pro Tag zu fahren.
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