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Gerichtsurteile
Hier einige aussagekräftige Gerichtsurteile:

In letzter Zeit wird des öfteren von einigen Versicherern behauptet, daß die Bagatellschadengrenze schon lange nicht mehr bei
512,- EURO
anzusetzen sei,
sondern bei 767,-EURO
oder gar
1.023,-EURO


Nachfolgenden Rechtsprechungen lassen erkennen, daß die Grenze nach wie vor bei 512,-EURO liegt.

Vor allem handelt es sich hierbei nicht um eine starre Grenze, so daß die Beauftragung eines Sachkundigen auch schon bei kleineren Schäden zur Beweissicherung notwendig ist.

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